Kirchliches Arbeitsrecht: Arbeitnehmer minderen Rechts

Unser ifw-Beirat Till Müller-Heidelberg hielt am 15.11.2023 bei der Stiftung Demokratie Saarland einen interessanten Vortrag: Kirchlichen Arbeitsrecht: Arbeitnehmer minderen Rechts.

Der Vortrag wurde aufgezeichnet und Sie können ihn hier einsehen. Den verschriftlichen Vortrag finden Sie hier.

Am Ende hält der Arbeitsrechtler Müller-Heidelberg nachvollziehbar fest:

"Das mediale Getöse, dass durch die neue Grundordnung bzw. die neuen Richtlinien die Kirchen entsprechend der Rechtsprechung von EuGH und BAG sich zurücknehmen und kirchenspezifische Einstellungs- und Kündigungsgründe beschränken auf verkündigungsnahe Positionen oder solche, die die Kirche nach außen repräsentieren, erweist sich somit als voreilig. Es wird weiter darauf ankommen, dass in jedem Einzelfalle durch die Rechtsprechung Fortschritte erkämpft werden müssen und damit dem Grundgesetz und Artikel 137 Abs. 3 Weimarer Reichsverfassung Gültigkeit verschafft wird, dass auch die Kirche sich lediglich bewegen kann ,innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes'."

Hartmut Kreß hatte die neue Grundordnung des katholischen kirchlichen Arbeitsrechts und die Mitarbeitsrichtlinie der evangelischen Kirche 2023 in zwei Weltanschauungsrecht Aktuell Beiträgen ebenfalls kritisch kommentiert (vgl. hier und hier).